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BGB § 1585b Unterhalt für die Vergangenheit
[ Auszug: (1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Art der Unterhaltsgewährung ] [ BGB Sicherheitsleistung ] [ BGB Unterhalt für die Vergangenheit ] [ BGB Vereinbarungen über den Unterhalt ]